Campingplatzordnung

„SeeCamping Zittauer Gebirge“

  1. Mit dem Betreten des Campingplatzes erkennt der Gast die folgende Platzordnung an.
  2. Nur angemeldete Personen sind berechtigt den Campingplatz zu betreten.
  3. Auf dem CP gilt die Straßenverkehrsordnung und Schrittgeschwindigkeit!
  4. Die Wege sind freizuhalten und nicht als Parkplätze zu benutzen.
  5. Jegliches Ausüben von Gewerbe ist auf dem Platz untersagt.
  6. Die Einrichtungen und Anlagen sind pfleglich zu behandeln, Zuwiderhandlungen werden durch Platzverweis geahndet.
  7. Abfallbehälter auf dem Campingplatz sind nur zur Entsorgung des unmittelbar beim Aufenthalt anfallenden Abfalls. Dazu gehören keine Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Zelte etc.
  8. Veränderungen des Geländes und des Bewuchses bedürfen der Zustimmung der Campingplatzleitung.
  9. Die Entnahme von Warmwasser und Strom im Sanitärgebäude ist nur zur Verwendung innerhalb desselben gestattet.
  10. Baby- und Behinderteneinrichtungen sind nur durch diese Personen zu benutzen.
  11. Hunde sind an der Leine zu führen, Hundekot ist unverzüglich zu entsorgen!
  12. Das Waschen von Fahrzeugen auf dem CP ist nicht gestattet!
  13. Ruhestörender Lärm ist verboten, Zuwiderhandlungen werden geahndet.
  14. Ruhezeiten  von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr,Die Schranke ist außer Betrieb!
  15. Alle Fahrzeuge mit Gasanlage sind nur mit gültiger Prüfplakette zu betreiben
  16. Eine Haftung für Unfälle und Verletzungen, abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum besteht seitens des Campingplatzeigentümers nicht. Wir bitten Sie für angemessenen Versicherungsschutz Sorge zu tragen.
  17. Melden Sie sich vor Abreise bitte in der Rezeption ab. Bitte hinterlassen Sie bei Ihrer Abreise einen sauberen Stellplatz bzw. Campinghütte.
  18. Bei einem Aufenthalt über 7 Tage ist nach den ersten 7 Tagen eine Abschlagszahlung fällig!
  19. In allen Gebäuden und den Campinghütten ist offenes Feuer und Rauchen verboten!

Die Campingplatzverwaltung übt das Hausrecht aus, das heißt, sie kann die Aufnahme von Gästen verweigern oder Gäste vom CP verweisen, wenn die Gefahr droht, dass Ordnung, Sauberkeit oder Sicherheit gefährdet sind.